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Für alle, die selbst einmal eine Bürgestiftung gründen wollen, zeigen wir hier den chronologischen Verlauf von der ersten Idee bis zur Anerkennung unserer BürtgerStiftung durch das Ministerium des Inneren Brandenburgs:

Datum Geschehen
11.10.2005 Die Idee einer Bürgerstiftung in Schöneiche bei Berlin wird geboren. Bei eisigen Temperaturen und regnerischem Wetter unter freiem Himmel vor geschlossener Tür der Kulturgießerei wird das Thema Bürgerstiftung auf die Tagesordnung des Fachbeirates Visionen für Schöneiche gebracht.
31.01.2006 Das Thema Bürgerstiftung wird erstmalig im Fachbeirat Visionen für Schöneiche öffentlich diskutiert.
21.02.2006 Kontaktaufnahme zur Aktiven Bürgerschaft in Berlin, dem Kompetenzzentrum für Bürgerengagement der Volksbanken Raiffeisenbanken
29.11.2007 Information gegenüber der Gemeindevertretung über das Projekt Bürgerstiftung im Rahmen des Berichtes über die Arbeit des Fachbeirates Visionen für Schöneiche
13.03.2008 Beratungsgespräch mit der Aktiven Bürgerschaft in Berlin
16.07.2008 Beschluss der Gemeindevertretung mit der Bereitschaft zur Beteiligung an der Bürgerstiftung und Zusage zum Gründungskapital
13.08.2008 1. Entwurf der Stiftungssatzung
13.08.2008 Beratung mit der aktiven Bürgerschaft in Berlin
17.03.2009 Beginn der Akquisition für das Gründungskapital (mindestens 50 T. Euro); Erste "Verbindliche Zusage" über 5.000,00 €
10.06.2009 Beratungsgespräch mit der Aktiven Bürgerschaft
11.06.2009 2. Entwurf Stiftungssatzung
03.07.2009 Gründungskapital in Form "Verbindlicher Zusagen" über 50.000 € gesichert
08.07.2009 Vorprüfung der Stiftungssatzung durch das Ministerium des Innern und Stellungnahme durch das Ministerium der Finanzen
14.07.2009 Entwurf Stiftungssatzung überarbeitet
05.08.2009 Vorprüfung der eingereichten und überarbeiteten Satzung durch das Ministerium des Innern
10.08.2009 Entwurf Stiftungssatzung überarbeitet
29.09.2009 Abschließende Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen
30.09.2009 Vorbereitendes Treffen für die Durchführung des Stiftungsgeschäftes und erstes Kennenlernen der Gründungsstifter untereinander in der Manufaktur von Blythen "Alte Post"
22.10.2009 Entwurf Stiftungssatzung überarbeitet
12.11.2009 Beschluss der Gemeindevertretung zur Teilnahme am Stiftungsgeschäft
18.11.2009 Änderungshinweise zur Satzung durch das Ministerium des Innern
04.12.2009 Einladung zur Gründungsversammlung (Stiftungsgeschäft) und Vorschlag zur Benennung des Personenkreises für die Besetzung des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrats
05.12.2009 Entwurf Stiftungssatzung überarbeitet
09.12.2009 Prüfung der überarbeiteten Entwürfe der Stiftungssatzung und des Formblattes "Stiftungsgeschäft" durch das Ministerium des Innern
11.12.2009 Entwurf Stiftungssatzung überarbeitet
15.12.2009 Abschließende Prüfung des überarbeiteten Satzungsentwurfes in der Fassung vom 11.Dezember 2009 durch das Ministerium des Innern
13.02.2010 Ganztägiges Stiftungsgeschäft im Restaurant Tannenhof mit 52 Gründungsstiftern.Das anfängliche Grundstockvermögen beträgt 58.970,00 €
26.02.2010 Schreiben an das Innenministerium mit dem Antrag auf Anerkennung der Bürgerstiftung Schöneiche bei Berlin unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen. - Stiftungsgeschäft im Original - Stiftungssatzung Im Original - Einverständniserklärung der im Stiftungsgeschäft von den Stiftern bestellten ersten Organmitgliedern - Vermögensnachweis über das anfängliche Grundstockvermögen
27.02.2010 Persönliche Übergabe aller Unterlagen durch den 1. designierten Stiftungsvorstand an das Ministerium des Innern
08.03.2010 Das Ministerium des Innern bittet den Bürgermeister um folgende Nachweise: - Stellungnahme des Landrates, dass sich aus kommunalrechtlicher Sicht die Gemeinde Schöneiche bei Berlin an der Bürgerstiftung beteiligen darf - Die entsprechenden aktuellen Gemeinderatsbeschlüsse
23.03.2010 Konstituierende Sitzung des Stiftungsrates in der "Weisse Villa" in Friedrichshagen und Wahl des 1.Vorsitzenden und der 1. stellvertretenden Vorsitzenden
15.04.2010 Anerkennung der BürgerStiftung Schöneiche bei Berlindurch das Ministerium des Innern: Die mit Stiftungsgeschäft vom 23.02.2010 errichtete Bürg erstiftung Schöneiche bei Berlin wird gemäß § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 4 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg als rechtsfähige Stiftung anerkannt. Die Stiftung ist in dem Stiftungsverzeichnis des Landes Brandenburg unter der Nummer 168 eingetragen.
27.04.2010 Der 1. Vorstand übernimmt im Ministerium des Innern die Anerkennungsurkunde.